Die Gesundheitsreform führt bedeutende Änderungen für niedergelassene Ärzt:innen ein

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Die Gesundheitsreform führt bedeutende Änderungen für niedergelassene Ärzt:innen ein, besonders für Wahlärzt:innen. Diese Änderungen betreffen das ärztliche Berufs- und Sozialversicherungsrecht sowie IT- und Softwareanforderungen.

Als Ihr vertrauenswürdiger Partner für medizinische Softwarelösungen möchten wir Sie informieren, dass Sie mit unseren Diensten bestens für die neuen Anforderungen aufgestellt sind und ab sofort mit unseren Modulen den geforderten Neuerungen nachkommen können.

Neuerung 1: Ab Juli sind Nicht-Vertragsärzt:innen verpflichtet, Honorarnoten elektronisch an die ÖGK zu übermitteln. Bestimmte Gruppen können hiervon ausgenommen sein. Unsere Lizenz „WAH-Online“ ermöglicht es Ihnen nun, Ihre Honorarnoten sowohl an die ÖGK als auch an die SVS zu senden.

Die Lizenz kostet monatlich 10,90 € netto. Aktuell wird diese Lizenz gefördert; wir stellen Ihnen gerne eine entsprechende Bestätigung für die Einreichung aus.

Neuerung 2: Bis 2026 müssen alle Ärzt:innen das e-Card-System, E-Rezept, ELGA (elektronische Gesundheitsakte) und den e-Impfpass einführen. Für Ordinationen, bei denen dies unverhältnismäßig aufwendig ist, gibt es Ausnahmeregelungen. Mit unserer „E-Card“-Lizenz erfüllen Sie diese Anforderungen.

Die Kosten für das E-Rezept betragen monatlich 29,90 € netto + 99,90 netto einmalig für die Einrichtung, exklusive GIN.

Einen detaillierten Plan hierzu hat die Ärztekammer OÖ veröffentlicht: Ärztekammer OÖ Step by Step Plan.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.