Den Kunden Belege mitzugeben und diese in der Registrierkasse zu erfassen, reicht leider noch nicht aus. Der Gesetzgeber sieht vor, dass am Monatsende auch Monatsbelege erstellt und erfasst werden müssen (sowie am Jahresende ein Jahresbeleg). Diese Belege sowie das Datenerfassungsprotokoll müssen zusätzlich auf einem anderen Medium, als das der Registrierkasse, gespeichert werden.
Seit dieser Woche erstellt unser System automatisch den verpflichtenden Monatsbeleg. Sie müssen dazu keine Aktion tätigen! Wir haben diese Neuerung vorgenommen, da viele Nutzer/innen leider auf die verpflichtende Erstellung des Monatsbeleges vergessen haben. Bitte exportieren Sie vorsichtshalber das Datenerfassungsprotokoll sowie den Monatsbeleg und speichern Sie diese Belege auf einem externen Medium, wie einer externen Festplatte oder einen USB-Stick. Um 100%ig auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, wiederholen Sie diesen Vorgang am Ende eines jeden Monats. Auch im Nachhinein können Sie Belege und Protokolle jederzeit aus unserem System exportieren.
ACHTUNG: Der Monatsbeleg erhält eine eigene Belegnummer. Haben Sie beispielsweise am 27.2. einen Beleg erstellt und erstellen dann wieder am 2.3. den nächsten, hüpft der Beleg um zwei Nummern weiter. Wieso? Am Ende des Monats wird jetzt automatisch der Monatsbeleg erstellt, der auch eine eigene Belegnummer erhalten muss. Den Datenexport der Belege müssen Sie jedoch in jedem Fall selbst vornehmen.
Für den Fall, dass sie auch händisch einen Monatsbeleg erstellt haben: Macht nichts! Sie können jederzeit und immer einen Monatsbeleg erstellen!