Liebe Kund:innen,
wir möchten Sie darüber informieren, dass Offisy derzeit intensiv an der Integration des e-Rezepts arbeitet. Unsere Planung sieht vor, dass es im Laufe dieses Herbstes verfügbar sein wird.
Zur Klarstellung bezüglich der Verpflichtung des e-Rezepts liefern wir Ihnen hiermit offizielle Informationen der Österreichischen Gesundheitskasse:
Für Wahlärzte – Wichtige Informationen:
Wenn Sie bereits ein Rezepturrecht haben, ist es NICHT verpflichtend für Sie, auf das neue Rezepturrecht umzusteigen und das e-Rezept zu verwenden. Auch eine zeitliche Frist gibt es hierfür nicht.
Wahlärzte, die ab dem 1.7.2022 neu das Rezepturrecht beantragen, sind zur e-Rezept Anbindung verpflichtet.
Sollte es technisch noch nicht umsetzbar sein, ist die Ausstellung von Papierrezepten weiterhin erlaubt.
Ein paar zusätzliche Hinweise:
- Die Nutzung des e-Rezepts ist österreichweit identisch.
- Bei der Ausstellung von e-Rezepten gibt es technisch und formal keinen Unterschied zwischen einem Wahlarzt und einem Vertragsarzt.
- Aktuell können e-Rezepte zwischen Wahlarzt und Vertragsarzt noch nicht unterschieden werden.
- Bis die notwendige e-card Infrastruktur komplett ausgerollt ist, können Wahlärzte und Wahlärztinnen weiterhin (Papier)Rezepte analog der bisherigen Vorgehensweise in jedem Regionalbereich bestellen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
e-card Infrastruktur und e-Rezept
Allgemeine Informationen zum e-Rezept
Sollten Sie noch Fragen haben oder weitergehende Informationen wünschen, zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden.