Die quartalsmäßige Datensicherung
Das nächste Quartal neigt sich dem Ende zu und die vorgeschriebene Datensicherung steht wieder an. Wie Sie wissen, schreibt Ihnen das Finanzamt vor, Ihr vollständiges Datenerfassungsprotokoll zumindest quartalsmäßig auf einem externen, nicht wiederbeschreibbaren Datenträger zu sichern. Diese Sicherungen wiederum müssen für mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden.