IHRE PRAXIS. UNSERE MISSION.
Liebe Kund:innen,
ab 1. Jänner 2026 wird mit e-Wahlpartner ein weiterer Schritt in Richtung digitale, effiziente und sichere Abwicklung für Wahlärzt:innen gesetzt. Diagnosen, Leistungen und Kontaktbestätigungen sollen künftig elektronisch, standardisiert und gesetzeskonform erfasst und übermittelt werden.
Die gute Nachricht gleich vorweg:
👉 Mit dem OFFISY E-Card Basis-Paket (39,90 € netto/Monat + 99,00 € einmalig) erfüllen Sie bereits alle aktuell vorgesehenen gesetzlichen Anforderungen und sind für die kommenden Neuerungen bestens vorbereitet.
Eine sofortige Umstellung auf zusätzliche Module ist derzeit nicht notwendig.
Was ermöglicht die e-Wahlpartner-Funktion?
Die e-Wahlpartner-Funktion bildet künftig die technische Grundlage für mehrere gesetzlich relevante Prozesse:
- Erfassung & Übermittlung von Diagnosen und Leistungen
- Gesetzeskonforme Dokumentation
- gemäß § 6a Abs. 4 iVm § 6 Abs. 3 Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen
- Prüfung der Patientenidentität
- Sicherstellung der rechtmäßigen Verwendung der e-card
- gemäß § 31a Abs. 7a ASVG
- Kontaktbestätigung für ELGA & e-Impfpass
- Voraussetzung u. a. für:
- Zugriff auf ELGA-Gesundheitsdaten
- Einsicht in den e-Impfpass
- Voraussetzung u. a. für:
Verpflichtungen & Fristen – was heißt das konkret für Sie?
Neuer ICD-10-Katalog
- verpflichtend ab 01.01.2026
- betrifft die Diagnoseerfassung
Dokumentation in codierter Form
- ab 01.01.2026 vorgeschrieben
- gemäß § 51 Abs. 1a Ärztegesetz
Pflicht zur Übermittlung
- Die verpflichtende Übermittlung von codierten Diagnosen und Leistungen wurde auf den 1. Juli 2026 verschoben
- Pilotphase bis 30.06.2026:
- freiwillige Übermittlung möglich
- ideal zur stressfreien Vorbereitung
e-Card- & ELGA-Services
- Nutzung der Infrastruktur bleibt auch 2026 verpflichtend
- Eine Nichtverwendung bis Juli 2026 ist nicht vorgesehen
So funktioniert der Ablauf mit Offisy
- Kontakt anlegen
- Für jeden Patienten muss der Kontakt am Tag des Besuchs in e-Wahlpartner erstellt werden
- ⚠️ Eine nachträgliche Erstellung ist nicht möglich
- Diagnosen & Leistungen zuordnen
- Codierte Diagnosen und Leistungen können:
- direkt zugeordnet
- und elektronisch übermittelt werden
- Codierte Diagnosen und Leistungen können:
- Nachbearbeitung & Historie
- Alle Kontakte sind in der e-Wahlpartner-Historie einsehbar
- Nachbearbeitung ist bis zum Quartalsende möglich
Tipp für einen reibungslosen Umstieg 💡
Legen Sie Ihre wichtigsten Diagnosen als Favoriten im neuen ICD-10-Katalog an.
Bitte beachten Sie:
- einzelne Bezeichnungen haben sich geändert
- ein erneutes Favorisieren kann erforderlich sein
- die Verwendung des alten Katalogs wird im System deutlich gekennzeichnet und sollte ab 2026 vermieden werden
Wichtige Information zur Abrechnung mit Krankenkassen
Bereits erfasste Diagnosen und Leistungen können selbstverständlich auch für die Kassenabrechnung verwendet werden.
Bitte beachten Sie:
- für die Abrechnung können andere Leistungskataloge erforderlich sein
- nicht alle Leistungen sind in e-Wahlpartner verfügbar
- fehlende Leistungen können – wie gewohnt – bei der Leistungserstellung ergänzt werden
Mit Offisy sind Sie bereits heute auf der sicheren Seite.
Das E-Card Basis-Paket deckt alle aktuell bekannten gesetzlichen Anforderungen ab und ermöglicht Ihnen einen ruhigen, planbaren Übergang in die neue e-Wahlpartner-Welt.