Registrierkasse auch für JungunternehmerInnen?

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Ob den Bäcker um die Ecke, oder das High-Technologie-Start-up, alle kann es treffen: Die Registrierkassenpflicht!

Es ist noch nicht allzu lange her, da haben Sie sich selbständig gemacht? Ihr Unternehmen erwirtschaftet bereits die ersten Einkünfte und fällt möglicherweise unter die Registrierkassenpflicht? Oder: Für Sie ist das Thema Registrierkasse noch Neuland? Dann sollten Sie diesen Beitrag unbedingt lesen.

Was Sie als JungunternehmerIn unbedingt bei der Registrierkassenpflicht beachten sollten, verrät Ihnen Herr Mag. Thomas Hauer der WT Steuerberatungskanzlei im Interview.

Was versteht man unter Registrierkassenpflicht?

Darunter wird die Verpflichtung zur Dokumentation aller Bareinnahmen eines Unternehmens verstanden. Diese dient der Losungsermittlung und muss mit beispielsweise einer elektronischen Registrierkasse einzeln erfasst werden.

Sind Bareinnahmen nur Bargeld?

Nein, beispielsweise auch Gutscheine, Bankomatkarten- und Kreditkartenzahlungen, sowie das Bezahlen via Handy sind Bareinnahmen, die mit der Registrierkasse aufgezeichnet werden müssen.

Wer ist registrierkassenpflichtig und ab wann?

Eine Registrierkassenpflicht besteht für all jene UnternehmerInnen, die betriebliche Einkünfte erzielen und gewisse Umsatzgrenzen überschreiten. Konkret bedeutet dies: Ab einem Jahresnettoumsatz von 15.000 Euro, sofern die Barumsätze 7.500 Euro netto im Jahr überschritten werden, besteht die Verpflichtung zur Führung einer Registrierkasse.

Werden beide Umsatzgrenzen überschritten, so muss ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldezeitraumes (monatlich/vierteljährlich) eine Registrierkasse verwendet werden.

Gelten diese Umsatzgrenzen auch für JungunternehmerInnen?

Ja, auch für JungunternehmerInnen gelten dieselben Umsatzgrenzen sowie derselbe Zeitraum.

Für Anschaffungen bis 31. März 2017 konnte man den Finanzamt-Bonus geltend machen. Gibt es denn weitere Boni oder Förderungen speziell im Beriech Registrierkasse für JungunternehmerInnen?

Es gibt die Möglichkeit der sofortigen Abschreibung der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr.  Ansonsten gibt es aktuell keine speziellen Förderungen seitens der öffentlichen Hand.

Haben Sie Tipps für JungunternehmerInnen in Bezug auf die Registrierkasse?

Wichtig ist, vor der Anschaffung genau die Anforderungen zu prüfen und dann eine maßgeschneiderte Lösung zu suchen. Es ist nicht immer zwingend eine komplexe Lösung mit teurer Hardware nötig. Auf dem Markt existieren hervorragende kostengünstige Lösungen, welche mit der bestehenden Hardware verwendet werden können.

Mit der offisy-Registrierkasse haben Sie den idealen Partner! Und weil wir auch einmal ein junges Start-up waren, kennen wir die Herausforderungen von JungunternehmerInnen beonders gut. Lasst euch vom Team der offisy-Registrierkasse beraten. Ihr könnt nur profitieren!

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