von Sonja Fasching | März 4, 2016 | Alle Beiträge, Belegerteilungspflicht, News, Registrierkassenpflicht, Tutorial, Updates | 0 Kommentieren
Den Kunden Belege mitzugeben und diese in der Registrierkasse zu erfassen, reicht leider noch nicht aus. Der Gesetzgeber sieht vor, dass am Monatsende auch Monatsbelege erstellt und erfasst werden müssen (sowie am Jahresende ein Jahresbeleg). Diese Belege sowie das Datenerfassungsprotokoll müssen zusätzlich auf einem anderen Medium, als das der Registrierkasse, gespeichert werden.