Das Gutscheinmodul wurde erweitert! Jetzt erhalten Ihre Kunden beim Kauf eines Wertgutscheins auch einen Beleg.

Die Thematik der Wertgutscheine ist relativ komplex, denn der Verkauf von Wertgutscheinen zählt zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht als Barumsatz und ist daher kein registrierkassen- und belegerteilungspflichtiger Barumsatz.

Jedoch die Einlösung des Wertgutscheins gilt als Barumsatz und ist registrierkassenpflichtig. Es besteht bei der Einlösung der Wertgutscheine auch Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht nach der Registrierkassensicherheitsverordnung.

So verkaufen Sie jetzt Gutscheine mit der offisy Registrierkasse

Nun können Sie auch einen Beleg zum Gutscheinverkauf erstellen und Ihren Kunden mitgeben. Im folgendem Beispiel erfahren Sie wie.

Beispiel:

Linda hat die offisy Registrierkasse und das Gutscheinmodul. Die Kundin Anna möchte bei Linda für Ihre Mitarbeiterin als Weihnachtsgeschenk einen Gutschein im Wert von 100€ kaufen und braucht einen Beleg.
Unter „Kasse“ – „Neuer Beleg“ erstellt Linda den Beleg zum Gutscheinverkauf wie folgt:

Mit diesen beiden Schritten können Sie nun den Gutscheinwert definieren, in diesem Fall 100€.

Im Hintergrund wird automatisch der Gutschein inklusive Gutscheinnummer generiert. Die Gutscheinnummer wird fortlaufend erfasst und ist dann am Belegausdruck ersichtlich. Und so sieht der Beleg zum Gutscheinverkauf bei Linda aus:

Linda gibt der Kundin Anna den Gutschein mit der korrekten Gutscheinnummer im Wert von 100€ und den Beleg. Die 100€ von der Kundin gibt Linda in die, extra für Gutscheinverkäufe angelegte, Kasse (da diese Einnahmen nicht als Barumsatz zum Zeitpunkt des Gutscheinverkaufs gelten).

2 Monate später kommt die Mitarbeiterin von Kundin Anna (Maria) um den Gutschein für die „Klassische Massage 60 Min.“ einzulösen. Dazu wird ein Beleg mit der gewünschten Leistung abzüglich des Wertgutscheins erstellt. Das Geld aus der Gutscheinverkauf-Kasse gibt Linda jetzt in die normale Tagesumsatz-Kasse, da die Einlösung des Wertgutscheins nun als Barumsatz zählt. Maria erhält einen Beleg zur Einlösung vom Wertgutschein. Bei einem Restwert, würde dieser weiterhin in der offisy Registrierkasse mit der gleichen Gutscheinnummer erfasst.

Unter „Kasse“ – „Gutscheine“ finden Sie immer noch die Übersicht zu bereits verkauften Gutscheinen. Die Gutscheine können dort weiterhin bearbeitet werden, sowie auch erstellt werden, sofern kein Beleg benötigt wird.

Achtung: Der Gutscheinverkauf des Wertgutscheins zählt zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht als Barumsatz. Erst die Einlösung des Wertgutscheins gilt als Barumsatz und ist somit registrierkassenpflichtig. Es besteht bei der Einlösung der Wertgutscheine auch Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht.

So erstellen Sie Wertgutscheine ohne Beleg

Beispiel:

Linda hat die offisy Registrierkasse und das Gutscheinmodul. Die Kundin Anna möchte bei Linda nun für Ihre Freundin einen Gutschein im Wert von 100€ kaufen.
Linda erstellt unter „Kasse“ – „Gutscheine“ – „Gutschein erstellen“ den Gutschein im Wert von 100€.

Linda gibt Ihrer Kundin Anna nun den Gutschein mit der Gutscheinnummer 2017 020 und kassiert die 100€. Die 100€ sind zu dem Zeitpunkt noch kein registrierkassen- und belegerteilungspflichtigen Barumsatz, daher wird kein Beleg erstellt und Linda gibt die 100€ in die extra für Gutschein-Verkäufe angelegte Kasse.
Auch wenn Sie einen Gutschein ohne Gegenwert ausgeben, beispielsweise als Wiedergutmachung, erstellen Sie so den Wertgutschein.

So werden Gutscheine eingelöst

Unser Beispiel geht weiter: Zwei Monate später kommt Maria und will den Gutschein mit der Gutscheinnummer 2017 020 für eine „klassische Massage 60 Minuten“ einlösen. Da die Einlösung des Wertgutscheins als Barumsatz gilt, ist dieser registrierkassenpflichtig. Linda erstellt nach der Massage einen neuen Beleg und gibt die klassische Massage an und löst den Gutschein ein. Und das funktioniert so:

Hier wählen sie den Gutschein mit der korrekten Gutscheinnummer aus, in diesem Fall 2017 020.

Maria erhält für die Einlösung des Gutscheins folgenden Beleg.

Linda nimmt die 100€ aus der Kasse für Gutscheinverkäufe und gibt sie in die normale Tageskasse. Denn die Einlösung eines Wertgutscheins gilt als Barumsatz.

Sollten Sie beim Gutscheinverkauf anders vorgegangen sein, empfehlen wir Ihnen dies mit Ihrem Steuerberater abzuklären. Viel Spaß mit der neuen Funktion beim Gutscheinverkauf.