Das Jahr neigt sich dem Ende und viele blicken mit Sorge und Unsicherheit in die Zukunft. Unnötig, wie wir finden! Denn mit unserer Registrierkassenlösung ist man bestens auf die gesetzlichen Erweiterungen vorbereitet. Da die nächste anstehende Frist erst mit 31. März 2017 endet, ist noch genug Zeit, um sich auf die Neuerungen vorzubereiten.

Wir sind bemüht, die wichtigsten Informationen und Neuerungen zusammenzufassen — Weiterführendes, Ausnahmen und Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Gesetzestexten. Am 14.01.2017 veranstalten wir wieder die Informationsveranstaltung „Besser Unternehmen 2017“, wo Fragen rund um die Registrierkassenpflicht von Experten beantwortet werden. Nähere Informationen dazu folgen noch. Damit ist man gut auf 2017 vorbereitet!

Fristen

Wer fällt in die seit 1.1.2016 geltende Belegerteilungsplicht?

Bis auf einige kleinere Ausnahmen (z.B. Kalte-Hände-Regelung) jedes Unternehmen, das Barzahlungen anbietet.

Wer ist seit 1.5.2016 registrierkassenpflichtig?

Grundsätzlich alle Betriebe ab einem Jahresumsatz von € 15.000,- netto und Jahresbarumsätzen ab € 7.500,-. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sie registrierkassenpflichtig sind, fragen Sie Ihren Steuerberater.

Was hat es mit der Datensicherung seit 1.1.2016 auf sich?

Bereits zuvor war eine Datenaufbewahrung von Geschäftsbüchern und entsprechende Aufzeichnungen auf sieben Jahre verpflichtend. Neu ist, dass seit 2016 das Datenerfassungsprotokoll quartalsmäßig auf einen nicht veränderbaren externen Datenträger (z. B. eine CD, einen externen Server) gesichert werden muss. Um Ihnen dies zu erleichtern, planen wir aktuell ein Paketservice. Dabei werden die Daten automatisch in ein zertifiziertes Rechenzentrum gesendet, wodurch alle Anforderungen erfüllt werden und Sie sich nicht mehr daum kümmern brauchen.

Welche Voraussetzungen muss die Registrierkasse erfüllen?

Sie muss über ein Datenerfassungsprotokoll verfügen. Benötigt wird auch ein Drucker für die Barbelege bzw. eine Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen.

Was ist mit 1.4.2017 verpflichtend?

Die Registrierkasse muss durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation geschützt sein. Dazu werden Sicherheitszertifikate bzw. Signierungen verwendet.

Signierung / Sicherheitszertifikat

Was ist eine Signierung?

Es werden zusätzlich Daten auf jeden Beleg gedruckt, um die Manipulationssicherheit zu gewährleisten. Damit nicht jeder diese sensiblen Daten lesen kann, werden diese verschlüsselt. Nur der Zertifikatsinhaber (also Sie) und das Finanzamt (Hinterlegung in FinanzOnline) kann dies entschlüsseln. Der Einfachheit halber wird dies in Form eines QR-Codes abgebildet. Signiert werden alle Belege sowie Trainings-und Stornobuchungen.

 

Wie wird das Sicherheitszertifikat bei FinanzOnline hinterlegt?

Die einfachste Variante ist die Hinterlegung über unser Webservice. Alternativ können Sie dies auch selbst erledigen oder Ihr Steuerberater übernimmt die Aufgabe für Sie. Hinterlegt sein muss es spätestens mit 1.4.2017.

Wer benötigt eine Signierung?

Jedes Unternehmen, das auch registrierkassenpflichtig ist.

Wie erhalte ich ein Sicherheitszertifikat?

Das Zertifikat wird gemeinsam mit unserem Kooperationspartner erstellt. Sie werden es ab Januar 2017 auf ihrer Registrierkassen-Benutzeroberfläche erwerben können. Die eigens dafür geschnürten Pakete werden gegen eine monatliche Zahlung unser Registrierkassentool gesetzeskonform halten.

Wieso ist die Signierung nicht kostenlos?

Um alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Punkte zu erfüllen, benötigen wir für die Erstellung einen Kooperationspartner. Für jedes einzelne Unternehmen, wird ein eigenes Sicherheitszertifikat erstellt, was mit hohem Aufwand verbunden ist.

Was ist, wenn ich keine Signierung benötige?

In diesem Fall bleibt die Nutzung der Offisy-Registrierkasse für Sie kostenlos.

Was bringt die Zukunft sonst noch alles?

Wir entwickeln uns für Sie weiter! Mit dem ersten Quartal wird unsere Registrierkassenlösung um ein Ein- und Ausgabentool erweitert. Im zweiten Quartal planen wir einen Fibu-Export einzubinden. Also: bleiben Sie gespannt, was noch Gutes auf Sie zukommt!

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