In den letzten Tagen sorgte eine Abmahnwelle durch Rechtsanwalt Mag. Markus Hohenecker (datenschutzanwalt.eu) wg. vermeintlicher datenschutzrechtlicher Ansprüche einer Eva Z. für Aufruhr in Medien und bei Interessenvertretungen.
Offenkundig wurden zehntausende Aufforderungsschreiben in ganz Österreich versendet, wobei die datenschutzrechtliche Betroffene – augenscheinlich über einen automatisierten Bot – jeweils nur wenige Sekunden auf einer Webseite verweilte, um einen entsprechenden Screenshot anzufertigen, um kostenpflichtig Schadenersatz und Unterlassung von den Webseitenbetreibern fordern zu können.
Wir haben uns bei der auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei SPWR für Sie schlau gemacht.
Aus Perspektive der mit uns kooperierenden und auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei SPWR (www.spwr.at) ist eine derartige Geltendmachung eines Schadenersatz- und/oder Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich sowie schikanös und dementsprechend abzulehnen – lediglich das ebenfalls enthaltene Aufforderungsschreiben gem. Art. 15 DSGVO sollte fristgerecht beantwortet werden, um eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde zu vermeiden.
Ungeachtet dieser Aufforderungsschreibens durch den Gegner stellt jedoch die inkorrekte Einbindung von Google Fonts auf Webseiten ein datenschutzrechtliches Problem dar, da – sofern bestimmte Einstellungen vorgenommen werden – tatsächlich IP- Adressen (und damit personenbezogene Daten) in die USA transferiert werden, was grundsätzlich ohne entsprechende Rechtfertigung (gem. Art. 6 iVm. 44ff DSGVO) unzulässig ist.
Sofern Sie Unterstützung bei der Abwehr der unberechtigten Forderungen oder bei der rechtsrichtigen Formulierung des Auskunftsschreibens gem. Art. 15 DSGVO benötigen, bietet SPWR Unterstützung gegen eine attraktive Pauschale von € 120,00 brutto. Sofern Sie nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich direkt an office@spwr.at.
Unsere Empfehlung
Wir empfehlen daher, Schriftarten lokal zu hosten – die diesbezügliche Empfehlung wird auch von deutschen Datenschutzbehörden ausgesprochen. Gerne unterstützen wir als Offisy dabei, selbst wenn wir Ihre Webseite nicht betreiben.
Dazu können wir Ihnen folgende 2 Pakete anbieten:
1) Analyse (19,00 netto)
Analyse ihrer Webseite, ob Google Fonts verwendet wird.
2) Umstellung (99,00 netto)
Google Fonts sind in Verwendung – wir stellen dies für Sie um.