Die Gesundheitsreform fรผhrt bedeutende รnderungen fรผr niedergelassene รrzt:innen ein, besonders fรผr Wahlรคrzt:innen. Diese รnderungen betreffen das รคrztliche Berufs- und Sozialversicherungsrecht sowie IT- und Softwareanforderungen.
Als Ihr vertrauenswรผrdiger Partner fรผr medizinische Softwarelรถsungen mรถchten wir Sie informieren, dass Sie mit unseren Diensten bestens fรผr die neuen Anforderungen aufgestellt sind und ab sofort mit unseren Modulen den geforderten Neuerungen nachkommen kรถnnen.
Neuerung 1: Ab Juli sind Nicht-Vertragsรคrzt:innen verpflichtet, Honorarnoten elektronisch an die รGK zu รผbermitteln. Bestimmte Gruppen kรถnnen hiervon ausgenommen sein. Unsere Lizenz โWAH-Onlineโ ermรถglicht es Ihnen nun, Ihre Honorarnoten sowohl an die รGK als auch an die SVS zu senden.
Die Lizenz kostet monatlich 10,90 โฌ netto. Aktuell wird diese Lizenz gefรถrdert; wir stellen Ihnen gerne eine entsprechende Bestรคtigung fรผr die Einreichung aus.
Neuerung 2: Bis 2026 mรผssen alle รrzt:innen das e-Card-System, E-Rezept, ELGA (elektronische Gesundheitsakte) und den e-Impfpass einfรผhren. Fรผr Ordinationen, bei denen dies unverhรคltnismรครig aufwendig ist, gibt es Ausnahmeregelungen. Mit unserer โE-Cardโ-Lizenz erfรผllen Sie diese Anforderungen.
Die Kosten fรผr das E-Rezept betragen monatlich 29,90 โฌ netto + 99,90 netto einmalig fรผr die Einrichtung, exklusive GIN.
Einen detaillierten Plan hierzu hat die รrztekammer Oร verรถffentlicht: รrztekammer Oร Step by Step Plan.
Fรผr Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfรผgung.