Die Gesundheitsreform fรผhrt bedeutende ร„nderungen fรผr niedergelassene ร„rzt:innen ein

Die Gesundheitsreform fรผhrt bedeutende ร„nderungen fรผr niedergelassene ร„rzt:innen ein, besonders fรผr Wahlรคrzt:innen. Diese ร„nderungen betreffen das รคrztliche Berufs- und Sozialversicherungsrecht sowie IT- und Softwareanforderungen.

Als Ihr vertrauenswรผrdiger Partner fรผr medizinische Softwarelรถsungen mรถchten wir Sie informieren, dass Sie mit unseren Diensten bestens fรผr die neuen Anforderungen aufgestellt sind und ab sofort mit unseren Modulen den geforderten Neuerungen nachkommen kรถnnen.

Neuerung 1: Ab Juli sind Nicht-Vertragsรคrzt:innen verpflichtet, Honorarnoten elektronisch an die ร–GK zu รผbermitteln. Bestimmte Gruppen kรถnnen hiervon ausgenommen sein. Unsere Lizenz โ€žWAH-Onlineโ€œ ermรถglicht es Ihnen nun, Ihre Honorarnoten sowohl an die ร–GK als auch an die SVS zu senden.

Die Lizenz kostet monatlich 10,90 โ‚ฌ netto. Aktuell wird diese Lizenz gefรถrdert; wir stellen Ihnen gerne eine entsprechende Bestรคtigung fรผr die Einreichung aus.

Neuerung 2: Bis 2026 mรผssen alle ร„rzt:innen das e-Card-System, E-Rezept, ELGA (elektronische Gesundheitsakte) und den e-Impfpass einfรผhren. Fรผr Ordinationen, bei denen dies unverhรคltnismรครŸig aufwendig ist, gibt es Ausnahmeregelungen. Mit unserer โ€žE-Cardโ€œ-Lizenz erfรผllen Sie diese Anforderungen.

Die Kosten fรผr das E-Rezept betragen monatlich 29,90 โ‚ฌ netto + 99,90 netto einmalig fรผr die Einrichtung, exklusive GIN.

Einen detaillierten Plan hierzu hat die ร„rztekammer Oร– verรถffentlicht: ร„rztekammer Oร– Step by Step Plan.

Fรผr Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfรผgung.