Die Pflicht zur elektronischen Honorarnoten-Übermittlung an die ÖGK ab 1.7.2024

Ab dem 1. Juli 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die insbesondere Nicht-Vertragsärzt:innen betreffen. Diese sind ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet, bezahlte Honorarnoten ihrer Patient:innen, für die eine Kostenerstattung, ein Kostenersatz oder ein Kostenzuschuss an die/den Patient:in geleistet werden kann, elektronisch an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zu übermitteln. Diese Vorgabe gilt unabhängig von der verwendeten Zahlungsart und erfordert die Zustimmung der/des Patient:in.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir dieses Service bereits anbieten. Mit unserem Zusatzpaket „Honorarnotenmeldung“ können Ärzt:innen und Therapeut:innen diese Meldungen vornehmen und ihren Patient:innen „nervige“ Arbeit abnehmen.

Fördermöglichkeit

Die Anschaffung der WAHonline-Schnittstelle wird noch von der ÖGK für Ärzt:innen und Therapeut:innen gefördert. Aktuell erhalten Sie für die Implementierung eine Förderung in Höhe von 500,00 Euro.

Was müssen Sie also tun, um von diesen Vorteilen zu profitieren? Der erste Schritt ist einfach: Nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihnen das Service zur elektronischen Honorarnoten-Übermittlung freischalten und Ihnen eine Bestätigung darüber zukommen lassen, dass Sie dieses Service in Anspruch nehmen. Anschließend können Sie problemlos den Förderantrag an die Österreichische Gesundheitskasse senden.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Antragsformular