Belegerteilungspflicht vs. Registrierkassenpflicht โ€“ straffrei oder nicht?

Die Frage โ€žBrauchen Sie eine Rechnung?โ€œ ist ab 1.1.2016 tabu! Ein verpflichtender Beleg ist auf jeden Fall auszustellen UNABHร„NGIG von Umsatzgrenzen. Anders verhรคlt es sich mit der Registrierkassenpflicht (Umsatzgrenzen: 15.000 Netto-Jahresumsatz UND 7.500 Netto-Barumsatz) โ€“ die Nichterfรผllung ist bis 31.3.2016 absolut straffrei.

Registrierkassenpflicht fรผr ร„rzte

Die Registrierkassenpflicht macht auch vor der ร„rzteschaft nicht halt! Betroffen sind vor allem Wahlรคrzte, ร„rzte mit Kassenvertrรคgen, die Zusatzleistungen wie Impfungen anbieten, und ร„rzte mit Hausapotheke, da diese zumeist auch Barumsรคtze vereinnahmen. Konkret gilt auch hier wie bei jedem anderen Unternehmer auch, wenn die gesamten Jahresumsรคtze รผber EUR 15.000 betragen und davon EUR 7.500 an Barumsรคtze รผberschritten werden, besteht Registrierkassenpflicht.