Belegerteilungspflicht vs. Registrierkassenpflicht โ straffrei oder nicht?
Die Frage โBrauchen Sie eine Rechnung?โ ist ab 1.1.2016 tabu! Ein verpflichtender Beleg ist auf jeden Fall auszustellen UNABHรNGIG von Umsatzgrenzen. Anders verhรคlt es sich mit der Registrierkassenpflicht (Umsatzgrenzen: 15.000 Netto-Jahresumsatz UND 7.500 Netto-Barumsatz) โ die Nichterfรผllung ist bis 31.3.2016 absolut straffrei.
Registrierkassenpflicht fรผr รrzte
Die Registrierkassenpflicht macht auch vor der รrzteschaft nicht halt! Betroffen sind vor allem Wahlรคrzte, รrzte mit Kassenvertrรคgen, die Zusatzleistungen wie Impfungen anbieten, und รrzte mit Hausapotheke, da diese zumeist auch Barumsรคtze vereinnahmen. Konkret gilt auch hier wie bei jedem anderen Unternehmer auch, wenn die gesamten Jahresumsรคtze รผber EUR 15.000 betragen und davon EUR 7.500 an Barumsรคtze รผberschritten werden, besteht Registrierkassenpflicht.