Ein Muss, der MONATSBELEG

Den Kunden Belege mitzugeben und diese in der Registrierkasse zu erfassen, reicht leider noch nicht aus. Der Gesetzgeber sieht vor, dass am Monatsende auch Monatsbelege erstellt und erfasst werden müssen (sowie am Jahresende ein Jahresbeleg). Diese Belege sowie das Datenerfassungsprotokoll müssen zusätzlich auf einem anderen Medium, als das der Registrierkasse, gespeichert werden.

Wenn das Finanzamt vor der Tür steht…

Wir waren live dabei: Bei einer stichprobenmäßigen Überprüfung des Finanzamtes zur Einhaltung der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht. Und wir können euch beruhigen: Alles halb so schlimm! Die Außendienstmitarbeiterin war sehr bemüht, die offenen Fragen unserer Nutzerin bestmöglich zu beantworten.

Nachbericht: Einfach BESSER UNTERNEHMEN 2016

Unter dem Motto „Besser Unternehmen 2016“ fand am Sa, 30.01.2016 die erste Informationsveranstaltung der Firma offisy rund um die Registrierkassenpflicht in der Stahlwelt Linz statt.

Informationsveranstaltung: BESSER UNTERNEHMEN 2016

Wir möchten Sie sehr herzlich zur Informationsveranstaltung für Unternehmerinnen und Unternehmer am Samstag, 30.01.2016 in der Stahlwelt Linz einladen. Gemeinsam mit Experten bringen wir Ihnen wichtige steuerrechtliche sowie rechtliche Informationen rund um die Registrierkassenpflicht näher. Zusätzlich gibt es eine Live-Vorstellung unserer Registrierkasse. Nach den Vorträgen haben Sie in den Infocorners die Möglichkeit mit den Steuer-, Rechts-, Software- und Marketingexperten individuell zu plaudern.

Belegerteilungspflicht vs. Registrierkassenpflicht – straffrei oder nicht?

Die Frage „Brauchen Sie eine Rechnung?“ ist ab 1.1.2016 tabu! Ein verpflichtender Beleg ist auf jeden Fall auszustellen UNABHÄNGIG von Umsatzgrenzen. Anders verhält es sich mit der Registrierkassenpflicht (Umsatzgrenzen: 15.000 Netto-Jahresumsatz UND 7.500 Netto-Barumsatz) – die Nichterfüllung ist bis 31.3.2016 absolut straffrei.

Registrierkassenpflicht für Ärzte

Die Registrierkassenpflicht macht auch vor der Ärzteschaft nicht halt! Betroffen sind vor allem Wahlärzte, Ärzte mit Kassenverträgen, die Zusatzleistungen wie Impfungen anbieten, und Ärzte mit Hausapotheke, da diese zumeist auch Barumsätze vereinnahmen. Konkret gilt auch hier wie bei jedem anderen Unternehmer auch, wenn die gesamten Jahresumsätze über EUR 15.000 betragen und davon EUR 7.500 an Barumsätze überschritten werden, besteht Registrierkassenpflicht.