Belegerteilungspflicht vs. Registrierkassenpflicht โ€“ straffrei oder nicht?

Die Frage โ€žBrauchen Sie eine Rechnung?โ€œ ist ab 1.1.2016 tabu! Ein verpflichtender Beleg ist auf jeden Fall auszustellen UNABHร„NGIG von Umsatzgrenzen. Anders verhรคlt es sich mit der Registrierkassenpflicht (Umsatzgrenzen: 15.000 Netto-Jahresumsatz UND 7.500 Netto-Barumsatz) โ€“ die Nichterfรผllung ist bis 31.3.2016 absolut straffrei.