Mit 1. Jänner 2026 tritt eine wesentliche Änderung für alle Wahlärzt:innen in Österreich in Kraft: Die Nutzung der e-card-Infrastruktur sowie der ELGA-Anwendungen wird verpflichtend. Was bisher vor allem Kassenordinationen betroffen hat, gilt nun auch für Wahlärzt:innen.
Damit Sie optimal vorbereitet sind, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag:
- welche neuen Anforderungen auf Sie zukommen
- welche technischen Voraussetzungen benötigt werden
- wie Sie die gesetzliche Verpflichtung einfach & sicher erfüllen
- welche Lösungen Offisy bereits heute anbietet
Warum kommt die Verpflichtung?
Die Gesundheitsreform 2026 verfolgt das Ziel, alle Behandlungs- und Medikationsdaten österreichweit digital verfügbar zu machen – unabhängig davon, ob Patient:innen eine Kassenordination oder eine Wahlärztin/einen Wahlarzt aufsuchen.
Damit sollen:
- Doppeluntersuchungen vermieden,
- Medikationsfehler reduziert
und - der Informationsfluss zwischen Ärzt:innen, Apotheken und Spitälern verbessert werden.
Für Patient:innen bedeutet das mehr Transparenz, für Wahlärzt:innen jedoch neue administrative Anforderungen.
Was wird ab 1.1.2026 verpflichtend?
Folgende Systeme und Anwendungen müssen Wahlärzt:innen künftig nutzen:
1. e-card-Infrastruktur (GIN-Anbindung)
Der Zugang zur gesicherten Gesundheitsnetzinfrastruktur ist Voraussetzung für alle ELGA-Anwendungen.
2. ELGA-Anwendungen
Dazu gehören:
- E-Medikation
- E-Befunde
- E-Impfpass
- E-Wahlpartner
3. Zusätzliche verpflichtende Anwendungen (PLUS)
Abhängig von Ihrer Tätigkeit können weitere Anwendungen notwendig sein:
- E-Rezept mit ABS
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
- eKOS & eVerordnung (sobald verfügbar)
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit die verpflichtenden Anwendungen genutzt werden können, benötigen Wahlärzt:innen:
- eine Vertragspartnernummer & O-Card (ÖGK)
- einen Vertrag mit einem GIN-Zugangsnetz-Provider
- für das E-Rezept zusätzlich eine Nutzungsvereinbarung gemäß ABS (Informationen unter www.chipkarte.at/wahlpartner)
Offisy unterstützt Sie als Softwarepartner bei all diesen Schritten.
Wie unterstützt Offisy Wahlärzt:innen?
Wir haben zwei Pakete entwickelt, die alle neuen gesetzlichen Anforderungen abdecken – schnell eingerichtet, rechtssicher und ohne komplexe Technik.
Basispaket – für alle verpflichtenden ELGA-Anwendungen
- E-Medikation
- E-Befunde
- E-Impfpass
- E-Wahlpartner
- 39,90 € netto/Monat
- Bereitstellung: 99 € netto
Pluspaket – erweitert um zusätzliche Anwendungen
- E-Rezept mit ABS
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
- eKOS & eVerordnung (nach Veröffentlichung)
- 69,90 € netto/Monat
- Bereitstellung: 99 € netto
Vorteil für Schnellentschlossene – nur bis 31.12.2025
Wer sich frühzeitig vorbereitet, profitiert doppelt:
- 0 € Bereitstellungsgebühr
- 3 Monate kostenlos ab GIN-Lieferung
Damit starten Sie nicht nur gesetzeskonform, sondern auch kosteneffizient ins Jahr 2026.
Fazit: Jetzt vorbereiten, um 2026 stressfrei zu starten
Die verpflichtende Nutzung von e-card & ELGA bringt Veränderungen, aber auch klare Vorteile für die Versorgung und Dokumentation. Mit den passenden Offisy-Lösungen erfüllen Wahlärzt:innen alle gesetzlichen Vorgaben – schnell, einfach und zuverlässig.
Informieren Sie sich unverbindlich und sichern Sie sich Ihr gewünschtes Paket: