Ab 1.1.2026 verpflichtend: e-card & ELGA für Wahlärzt:innen – was jetzt zu tun ist

Mit 1. Jänner 2026 tritt eine wesentliche Änderung für alle Wahlärzt:innen in Österreich in Kraft: Die Nutzung der e-card-Infrastruktur sowie der ELGA-Anwendungen wird verpflichtend. Was bisher vor allem Kassenordinationen betroffen hat, gilt nun auch für Wahlärzt:innen.

Damit Sie optimal vorbereitet sind, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag:

  • welche neuen Anforderungen auf Sie zukommen
  • welche technischen Voraussetzungen benötigt werden
  • wie Sie die gesetzliche Verpflichtung einfach & sicher erfüllen
  • welche Lösungen Offisy bereits heute anbietet

 

Warum kommt die Verpflichtung?

Die Gesundheitsreform 2026 verfolgt das Ziel, alle Behandlungs- und Medikationsdaten österreichweit digital verfügbar zu machen – unabhängig davon, ob Patient:innen eine Kassenordination oder eine Wahlärztin/einen Wahlarzt aufsuchen.

Damit sollen:

  • Doppeluntersuchungen vermieden,
  • Medikationsfehler reduziert
    und
  • der Informationsfluss zwischen Ärzt:innen, Apotheken und Spitälern verbessert werden.

Für Patient:innen bedeutet das mehr Transparenz, für Wahlärzt:innen jedoch neue administrative Anforderungen.

 

Was wird ab 1.1.2026 verpflichtend?

Folgende Systeme und Anwendungen müssen Wahlärzt:innen künftig nutzen:

1. e-card-Infrastruktur (GIN-Anbindung)

Der Zugang zur gesicherten Gesundheitsnetzinfrastruktur ist Voraussetzung für alle ELGA-Anwendungen.

2. ELGA-Anwendungen
Dazu gehören:

  • E-Medikation
  • E-Befunde
  • E-Impfpass
  • E-Wahlpartner

3. Zusätzliche verpflichtende Anwendungen (PLUS)

Abhängig von Ihrer Tätigkeit können weitere Anwendungen notwendig sein:

  • E-Rezept mit ABS
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
  • eKOS & eVerordnung (sobald verfügbar)

 

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die verpflichtenden Anwendungen genutzt werden können, benötigen Wahlärzt:innen:

  • eine Vertragspartnernummer & O-Card (ÖGK)
  • einen Vertrag mit einem GIN-Zugangsnetz-Provider
  • für das E-Rezept zusätzlich eine Nutzungsvereinbarung gemäß ABS (Informationen unter www.chipkarte.at/wahlpartner)

 

Offisy unterstützt Sie als Softwarepartner bei all diesen Schritten.

 

Wie unterstützt Offisy Wahlärzt:innen?

Wir haben zwei Pakete entwickelt, die alle neuen gesetzlichen Anforderungen abdecken – schnell eingerichtet, rechtssicher und ohne komplexe Technik.

Basispaket – für alle verpflichtenden ELGA-Anwendungen

  • E-Medikation
  • E-Befunde
  • E-Impfpass
  • E-Wahlpartner
  • 39,90 € netto/Monat
  • Bereitstellung: 99 € netto

 

Pluspaket – erweitert um zusätzliche Anwendungen

  • E-Rezept mit ABS
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
  • eKOS & eVerordnung (nach Veröffentlichung)
  • 69,90 € netto/Monat
  • Bereitstellung: 99 € netto

 

Vorteil für Schnellentschlossene – nur bis 31.12.2025

Wer sich frühzeitig vorbereitet, profitiert doppelt:

  • 0 € Bereitstellungsgebühr
  • 3 Monate kostenlos ab GIN-Lieferung

 

Damit starten Sie nicht nur gesetzeskonform, sondern auch kosteneffizient ins Jahr 2026.

 

Fazit: Jetzt vorbereiten, um 2026 stressfrei zu starten

Die verpflichtende Nutzung von e-card & ELGA bringt Veränderungen, aber auch klare Vorteile für die Versorgung und Dokumentation. Mit den passenden Offisy-Lösungen erfüllen Wahlärzt:innen alle gesetzlichen Vorgaben – schnell, einfach und zuverlässig.

Informieren Sie sich unverbindlich und sichern Sie sich Ihr gewünschtes Paket:

Ihre Ansprechpartnerin

Magdalena Wiesböck

Kundenbetreuerin