Die Gesundheitsreform 2024: Was Wahlärzt:innen jetzt wissen müssen

Die Gesundheitsreform 2024 bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich, insbesondere für Wahlärzt:innen. Während einige Neuerungen, wie die verpflichtende digitale Einreichung von Honorarnoten, bereits in Kraft getreten sind, stehen ab dem 01.01.2026 weitere Umstellungen bevor. Besonders im Fokus: die Anbindung an das e-Card-System und die Nutzung von ELGA. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Praxis? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige und erhalten wertvolle Tipps zur frühzeitigen Vorbereitung.

Die neuen Verpflichtungen im Überblick

Ab dem 01.01.2026 müssen alle Wahlärzt:innen, die seit dem 01.07.2024 zur digitalen Übermittlung von Honorarnoten verpflichtet sind, das e-Card-System nutzen. Diese Regelung betrifft insbesondere jene mit mindestens 300 verschiedenen Patient:innen pro Jahr.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn die Anbindung an das e-Card-System organisatorisch oder finanziell nicht verhältnismäßig ist, kann unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung beantragt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.

Frühzeitig handeln – warum es sich lohnt

Eine der größten Herausforderungen der bevorstehenden Reform ist die technische Umsetzung der e-Card-Anbindung. Hier einige Gründe, warum Sie sich bereits jetzt mit dem Thema befassen sollten:

Lange Wartezeiten vermeiden – 2025 werden viele Praxen gleichzeitig ihren e-Card-Anschluss beantragen, was zu Verzögerungen führen kann.

Gesetzliche Fristen einhalten – Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert rechtliche Konsequenzen oder Einschränkungen im Praxisbetrieb.

Kostenvorteile nutzen – Telekom-Anbieter wie A1, Drei und Magenta bieten aktuell attraktive Angebote, darunter eine kostenlose Nutzung für die ersten 12 Monate.

Was Sie jetzt tun sollten

GINS-Anschluss beantragen
Um das e-Card-System nutzen zu können, benötigen Sie einen Zugang über das Gesundheits-Informations-Netz-Service (GINS). Dieser muss direkt bei einem Telekom-Anbieter beantragt werden. Da die Installation mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, ist eine frühe Bestellung ratsam.

Rezepturbefugnis beantragen
Bestimmte e-Card-Funktionen, wie das e-Rezept, erfordern eine Rezepturbefugnis. Diese muss separat bei den Krankenkassen oder in manchen Bundesländern über die Landesärztekammer (Sektion Wahlärzt:innen) beantragt werden.

Wie OFFISY Sie unterstützt

OFFISY bietet bereits jetzt eine vollständige e-Card-Integration und unterstützt Sie bei der Umstellung. Zu den wichtigsten Funktionen zählen:

✔ e-Rezept – Rezepte digital erstellen und direkt an Apotheken übermitteln.
✔ ABS-Bewilligungen – Anträge digital an den chefärztlichen Dienst senden und Genehmigungen in Echtzeit erhalten.
✔ e-Impfpass – Impfungen digital dokumentieren und abrufen.

Demnächst verfügbar: e-Eltern-Kind-Pass und ELGA-Anbindung

Jetzt informieren und Vorteile sichern!

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und von aktuellen Angeboten zu profitieren.

Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung oder kontaktieren Sie uns direkt – wir unterstützen Sie gerne!

Ihre Ansprechpartnerin

Magdalena Wiesböck

Kundenbetreuerin

Ihre Ansprechpartnerin

Magdalena Wiesböck

Kundenbetreuerin