Die quartalsmäßige Datensicherung

Das nächste Quartal neigt sich dem Ende zu und die vorgeschriebene Datensicherung steht wieder an. Wie Sie wissen, schreibt Ihnen das Finanzamt vor, Ihr vollständiges Datenerfassungsprotokoll zumindest quartalsmäßig auf einem externen, nicht wiederbeschreibbaren Datenträger zu sichern. Diese Sicherungen wiederum müssen für mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden.

Weil wir uns ständig weiterentwickeln

Um Ihnen den Arbeitsalltag weiter zu erleichtern, haben wir die Sommerpause dazu genutzt, um unsere Registrierkasse mit ein paar neuen Features auszustatten: Rechnungen und Belege können Sie jetzt direkt aus Ihren Waren und Leistungen erstellen. Und offene Rechnungen lassen sich ab sofort mit nur einem Klick weiterbearbeiten. Hier die wichtigsten Infos dazu.