Die quartalsmรครŸige Datensicherung

Das nรคchste Quartal neigt sich dem Ende zu und die vorgeschriebene Datensicherung steht wieder an. Wie Sie wissen, schreibt Ihnen das Finanzamt vor, Ihr vollstรคndiges Datenerfassungsprotokoll zumindest quartalsmรครŸig auf einem externen, nicht wiederbeschreibbaren Datentrรคger zu sichern. Diese Sicherungen wiederum mรผssen fรผr mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden.

Weil wir uns stรคndig weiterentwickeln

Um Ihnen den Arbeitsalltag weiter zu erleichtern, haben wir die Sommerpause dazu genutzt, um unsere Registrierkasse mit ein paar neuen Features auszustatten: Rechnungen und Belege kรถnnen Sie jetzt direkt aus Ihren Waren und Leistungen erstellen. Und offene Rechnungen lassen sich ab sofort mit nur einem Klick weiterbearbeiten. Hier die wichtigsten Infos dazu.