Was hat sich in meiner Kasse seit der Einrichtung des Sicherheitszertifikates verändert?

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Sie haben Ihr Sicherheitszertifikat in Ihrer Kasse eingerichtet – Was hat sich dadurch in Ihrer Kasse verändert?

Dem ein oder anderen ist wahrscheinlich schon aufgefallen, dass die Einrichtung des Sicherheitszertifikates in Ihrer Kasse zu gewissen Veränderungen geführt hat. Die wichtigsten Erneuerungen in diesem Zusammenhang klären wir in diesem Beitrag.

Wo finde ich meine Monatsbelege?

Vor der Einrichtung konnten Sie Ihre Monatsbelege im JOURNALING Ihrer Kasse abrufen. Jetzt befinden sich die Monatsbelege unter KASSE > RKSV > Status- und Monatsbelege. Die Belege können als PDF heruntergeladen und gedruckt werden.

Ist es korrekt, dass der Monatsbeleg den Positionswert „0 €“ aufweist?

Ja, dies ist korrekt. Start-, Monats-, Status- und Jahresbelege sind sogenannte Nullbelege und weisen einen Betrag von 0 EUR aus. Zur Erklärung: laut RKSV müssen auch Monatsbelege die identischen Merkmale eines normalen Beleges aufweisen, dazu gehören auch die Positionen sowie der Endbetrag. Dieser ist bei einem Nullbeleg (wie z.B. Monatsbeleg) 0 EUR.

Der Umsatzzähler wird verschlüsselt auf dem Beleg im QR-Code aufgedruckt.

Muss der Jahresbeleg wieder mit der BMF Beleg-Check-App geprüft werden?

Das kommt darauf an, ob Sie sich für das Basic oder Premium/Unlimitiert entschieden haben bzw. ob Sie den Registrierkassen-Webservice-User hinterlegt haben oder nicht. Haben Sie für die Registrierung diesen Webservice genutzt, so besteht die Möglichkeit der automatischen Überprüfung des Jahresbeleges. Wenn Sie Basic Kunde sind oder zu jenen gehören, die zwar ein Paket Premium oder Unlimitiert bestellt haben, die Registrierung jedoch manuell vorgenommen haben, so müssen Sie den Jahresbeleg (=letzter Monatsbeleg eines Jahres) mit der Beleg-Check-App prüfen – gehen Sie dabei analog zur Startbelegsprüfung vor.

Hinweis: Eine Jahresbelegsprüfung ist jedenfalls ratsam, da Sie dadurch die Prüfung mit der Beleg-Check App bestätigen können.

Werden meine Belege automatisch an das Finanzamt übermittelt?

Nein, Belege aus der laufendenden Geschäftstätigkeit werden nicht an das Finanzamt übermittelt.

Wenn Sie den Registrierkassen-Webservice für die Registrierung genutzt haben, besteht die Möglichkeit der automatischen Übermittlung von Start-, Jahres- und Schlussbeleg. Die Belege aus der laufenden Geschäftstätigkeit werden keinesfalls an das Finanzamt übermittelt.

Alle Belege die via Beleg-Check-App gescannt wurden, werden an das Finanzamt übermittelt.

Wo finde ich das NEUE Datenerfassungsprotokoll? Und wie kann ich dieses exportieren?

Im Zuge der Einrichtung ist nun ein „neues“ Datenerfassungsprotokoll automatisch aktiviert worden. Dieses finden Sie unter RKSV > Registrierte Kassen > anklicken des kleinen türkisenen Quadrates mit Pfeil nach unten > Protokoll exportieren. Das Protokoll kann nun im Format JSON exportiert werden und nicht mehr wie bisher als Excel-Datei. Das Format JSON bietet den Vorteil, dass die Protokolldaten verschlüsselt werden und somit auch nicht für jedermann lesbar sind.

Hinweis: Basic Kunden müssen das Protokoll zumindest quartalsmäßig auf einen nichtwiederbeschreibbaren externen Medium sichern.

Bleiben die Daten des „ALTEN“ Datenerfassungsprotokoll bestehen und für wie lange werden diese in der Cloud von offisy gespeichert?

Die Protokolldaten des „alten“ Datenerfassungsprotokolls können Sie weiterhin abrufen. Sollten Sie bei der Einrichtung dem Hinweis nicht gefolgt sein Ihr Datenerfassungsprotokoll zu sichern, empfehlen wir Ihnen dies nachzuholen.

Auf meinen Belegen ist eine Fiskalnummer angegeben. Was bedeutet diese?

Die Fiskalnummer ist der gesonderte Nummernkreis des Datenerfassungsprotokolls. Diese Nummer ist eine aufsteigende Zahl, die fix vorgegeben wird und auch nicht verändert werden kann. Beispielsweise ist der Beleg mit der Fiskalnummer 2 der zweite signierte Beleg seit der Einrichtung des Sicherheitszertifikates. Alle Belege mit einer Fiskalnummer werden in das Datenerfassungsprotokoll aufgenommen.

Ich haben meinen Monatsbeleg für März erst am 1. April erstellt. Dieser Beleg wird als „Monatsbeleg 2017-04“ bezeichnet, obwohl dieser eigentlich der Abschluss für das Monat März ist? Stellt dies ein Problem dar?

Die Bezeichnung März oder April ist nicht relevant, da nur „Monatsbeleg“ verpflichtend anzugeben ist. Nachdem Monatsbelege auch den Abschluss im aktuellen Monat deklarieren, ist diese Bezeichnung korrekt.

Hinweis: Es wird stets das aktuelle Monat zur Erstellung des Monatsbeleges verwendet.

Muss ich einen Tagesabschluss erstellen?

Gem. der Kassenrichtlinien 2012 ist täglich ein Tagesabschluss zu erstellen. Trotzdem ist diese nicht eindeutig geklärt. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater ob ein Abschluss zu erstellen ist.