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Hier erfahren Sie alle Neuigkeiten zu Offisy und den neuesten Funktionen, Updates und Interviews.

Optionale Zusatzleistungen

Sie haben sich schon des öfteren gefragt, ob Sie die “offisy.at”-Werbung von Ihrem Beleg entfernen können? Wir dürfen Sie beruhigen, wir bieten viele individuelle Zusatzleistungen für Ihr Profil an. Wir sorgen gerne für Ihr Wohlbefinden und wollen Ihren Alltag vereinfachen.

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Ein Muss, der MONATSBELEG

Den Kunden Belege mitzugeben und diese in der Registrierkasse zu erfassen, reicht leider noch nicht aus. Der Gesetzgeber sieht vor, dass am Monatsende auch Monatsbelege erstellt und erfasst werden müssen (sowie am Jahresende ein Jahresbeleg). Diese Belege sowie das Datenerfassungsprotokoll müssen zusätzlich auf einem anderen Medium, als das der Registrierkasse, gespeichert werden.

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Quickrechnungsfunktion: Jetzt noch schneller Bons erstellen!

Vielen Dank für das zahlreiche Feedback, wie man den Rechnungserstellungsprozess noch weiter verbessern kann. In den letzten Wochen konnten wir die Quickrechnungs-Funktion erfolgreich umsetzen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, oft gekaufte Leistungen oder Waren zu kennzeichnen und in der Kasse als eigenen Button anzeigen zu lassen. Wir hoffen, dass wir so den Prozess bis zum Belegdruck erheblich verkürzen konnten. Bitte teilen Sie uns Ihre weiteren Wünsche per E-Mail an support@offisy.at mit.

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Informationsveranstaltung: BESSER UNTERNEHMEN 2016

Wir möchten Sie sehr herzlich zur Informationsveranstaltung für Unternehmerinnen und Unternehmer am Samstag, 30.01.2016 in der Stahlwelt Linz einladen. Gemeinsam mit Experten bringen wir Ihnen wichtige steuerrechtliche sowie rechtliche Informationen rund um die Registrierkassenpflicht näher. Zusätzlich gibt es eine Live-Vorstellung unserer Registrierkasse. Nach den Vorträgen haben Sie in den Infocorners die Möglichkeit mit den Steuer-, Rechts-, Software- und Marketingexperten individuell zu plaudern.

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Belegerteilungspflicht vs. Registrierkassenpflicht – straffrei oder nicht?

Die Frage „Brauchen Sie eine Rechnung?“ ist ab 1.1.2016 tabu! Ein verpflichtender Beleg ist auf jeden Fall auszustellen UNABHÄNGIG von Umsatzgrenzen. Anders verhält es sich mit der Registrierkassenpflicht (Umsatzgrenzen: 15.000 Netto-Jahresumsatz UND 7.500 Netto-Barumsatz) – die Nichterfüllung ist bis 31.3.2016 absolut straffrei.

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Registrierkassenpflicht für Ärzte

Die Registrierkassenpflicht macht auch vor der Ärzteschaft nicht halt! Betroffen sind vor allem Wahlärzte, Ärzte mit Kassenverträgen, die Zusatzleistungen wie Impfungen anbieten, und Ärzte mit Hausapotheke, da diese zumeist auch Barumsätze vereinnahmen. Konkret gilt auch hier wie bei jedem anderen Unternehmer auch, wenn die gesamten Jahresumsätze über EUR 15.000 betragen und davon EUR 7.500 an Barumsätze überschritten werden, besteht Registrierkassenpflicht.

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